Vizekanzler (Deutschland)


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Vizekanzler (Deutschland)
Als Vizekanzler wird der Stellvertreter des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland bzw. historisch auch der jeweilige allgemeine Stellvertreter des Reichskanzlers während der Zeit des Deutschen Kaiserreichs und der Weimarer Republik bezeichnet. Der Begriff Vizekanzler ist – anders als in Österreich – inoffiziell und erscheint auch in keiner der deutschen Verfassungen. Das Grundgesetz spricht von einem Stellvertreter, den der Kanzler ernennt, der Stellvertreter muss ein Bundesminister sein.

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