Mit
Volkskirche bezeichnet man heute in der Regel jene
Kirchen, zu denen größere Teile eines
Volkes gehören. Volkskirchen in diesem Sinne sind in Deutschland die
evangelischen Landeskirchen und die
römisch-katholische Kirche. Davon zu unterscheiden sind die oft privatrechtlich organisierten Minderheitskirchen. Diese verstehen sich in vielen Fällen als Bekenntniskirchen.