Als
Wartung werden gemäß
DIN 31051 (Stand 2003)
Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates der Betrachtungseinheit verstanden. Sie wird während der
Nutzung eines Objekts angewandt. Die Wartung wird nach technischen Regeln oder einer Herstellervorschrift durchgeführt (zum Beispiel nach einer bestimmten Laufleistung oder Zeitdauer, dem
Wartungsintervall). Damit wird im Rahmen der Kaufentscheidung bereits der Umfang der Wartung (und damit deren
Betriebskosten) festgelegt. Zu unterscheiden ist die
Instandhaltung. Wartung ist – wie Instandsetzung und Inspektion – Bestandteil der Instandhaltung. Diese kann in Art und Umfang vom Betreiber/ Instandhalter nach seinen Vorgaben gestaltet werden.