Ein
Werkvertrag ist ein Typ
privatrechtlicher Verträge über den
gegenseitigen Austausch von
Leistungen, bei dem sich ein Teil verpflichtet, ein
Werk gegen Zahlung einer Vergütung
(Werklohn) durch den anderen Vertragsteil
(Besteller) herzustellen. Der Werkunternehmer ist dabei derjenige, der das Werk erstellt. In Abgrenzung zum
Dienstvertrag wird nicht (nur) die Leistung, sondern auch und gerade der Erfolg (
Werkerfolg) einer Leistung geschuldet.