In der
Steuerlehre bezeichnet der Begriff
Wirtschaftsgut die Bewertungsobjekte, die das
Betriebsvermögen bilden. Der Begriff ist innerhalb der
Steuergesetze nicht definiert. Nach der Rechtsprechung umfasst er jedes nach der Verkehrsanschauung im Wirtschaftsleben selbständig bewertbare Gut, das in seiner Einzelheit von Bedeutung und bei einer Veräußerung greifbar ist.