Ein
Kartell im Bereich der
Wirtschaft ist ein Vertrag oder Beschluss zwischen selbstständig bleibenden Unternehmen oder sonstigen Marktakteuren der gleichen Marktseite zur Beschränkung ihres
Wettbewerbs (Vgl. §1 GWB). Anstelle des Begriffs
Kartell wird teilweise der Begriff
Abrede oder
Wettbewerbsabrede verwendet. Die wissenschaftliche Analyse von Kartellen geschieht in der
Kartelltheorie.