Die einschlägigen Regelungen zum
Wohnsitz finden sich für das
Zivilrecht im
Bürgerlichen Gesetzbuch (§ ff. BGB) und für das
Steuerrecht in der
Abgabenordnung ( AO). Im
Melderechtsrahmengesetz sowie in den dazugehörigen
Meldegesetzen der
Länder kommt dieser Begriff nicht vor. Hier wird zur Abgrenzung von anderen Rechtsgebieten ausschließlich der Wohnungs-Begriff verwendet. Einer der Schwerpunkte dieser öffentlich-rechtlichen Vorschriften ist die Regelung der An - und Abmeldung von privat genutzten Wohnungen.