Als
Zeuge wird eine natürliche Person bezeichnet, die zu einem aufzuklärenden Sachverhalt eigene
Wahrnehmungen bekunden kann (Zeugnis ablegen). Zeugen sind bei der Aufklärung von Sachverhalten zum Beispiel durch Ordnungs-, Strafverfolgungs- und andere Behörden und durch Gerichte von Bedeutung. Für der Aufnahme einer
Urkunde, der Errichtung eines Nottestaments oder bei Ritualen oder Zeremonien (z. B. Trauungen) kann erforderlich oder üblich sein, dass Personen als Zeugen anwesend sind.