Der
Zollkodex der Union, kurz
Zollkodex (ZK) genannt, ist eine vom
Rat der Europäischen Union am 12. Oktober 1992 erlassene
EU-Verordnung (VO Nr. 2913/92/EWG) zur
europaweiten Vereinheitlichung der Zollvorschriften. Der Zollkodex bildet die Grundlage des
Zollrechts der
Europäischen Union und regelt in erster Linie die Erhebung der Ein- und Ausfuhrabgaben, die beim Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten und
Drittländern anfallen. Der Zollkodex ist nur im
Zollgebiet der Europäischen Union (Art. 3 ZK) anwendbar und wird teilweise durch die Bestimmungen der Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) sowie durch nationale Regelungen ergänzt.