Eine
Zugfahrt ist im
fahrdienstlichen Sinne eine bestimmte Form von Fahrten mit
Eisenbahnfahrzeugen auf einem bestimmten Laufweg. In offiziellen Regelwerken wird der Begriff
„Zug“ ausschließlich im Sinne von Zugfahrt verwendet; so definiert die deutsche
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung in § 34 Abs. (1)
EBO:
- „Züge sind die auf die freie Strecke übergehenden, aus Regelfahrzeugen bestehenden, durch Maschinenkraft bewegten Einheiten und einzeln fahrende Triebfahrzeuge.“