Zwangsheirat oder
Zwangsehe bezeichnet eine
Eheschließung, die
gegen den Willen eines oder beider Heiratenden stattfindet – im Unterschied zur bloß
arrangierten Heirat, die zwar von Verwandten veranlasst oder von
Ehevermittlern arrangiert wird, aber im Einverständnis mit dem
Brautpaar stattfindet.