Ein
Zweckverband ist ein Zusammenschluss mehrerer kommunaler
Gebietskörperschaften nach deutschem Recht. Grundlage ist ein Gesetz und/oder ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur gemeinsamen Erledigung einer bestimmten öffentlichen Aufgabe. Zweckverbände sind die bekannteste und häufigste Form
interkommunaler Kooperation.