Der Term
a posteriori ( ‚von … her‘ und ‚der spätere, hintere, jüngere, folgende‘;
korrekt lateinisch eigentlich „a posteriore“) bezeichnet in der
Philosophie eine
epistemische Eigenschaft von
Urteilen: Urteile
a posteriori werden auf der Basis der Erfahrung gefällt. Im Gegensatz dazu stehen Urteile
a priori. Im Allgemeinen gelten alle empirischen Urteile als
a posteriori. Ihre urteilstheoretische Bedeutung haben die Begriffe
a priori und
a posteriori erst seit Mitte des 17. Jahrhunderts, spätestens aber seit
Kant. Zuvor wurden sie in der
scholastischen Philosophie als Übersetzung der aristotelischen Unterscheidung zwischen „proteron“ und „hysteron“ verwendet (Bedingung und Bedingtes).