Die
biogenetische Grundregel (älter auch
biogenetisches Grundgesetz) ist eine
1866 von
Ernst Haeckel aufgestellte These in der
Biologie, die einen bestimmten Zusammenhang zwischen der Entwicklung des einzelnen Lebewesens (
Ontogenese) und seiner Stammesentwicklung (
Phylogenese) behauptet. Sie besagt: „Die Ontogenese rekapituliert die Phylogenese.“