Unter
Blindheit versteht man die ausgeprägteste Form einer
Sehbehinderung mit gänzlich fehlendem oder nur äußerst gering vorhandenem
visuellen Wahrnehmungsvermögen eines oder beider
Augen. Sie kann angeboren (Geburtsblindheit) oder erworben sein. Die Aussichten auf eine Verbesserung oder gar Heilung sind abhängig von Krankheitsbeginn, Ursachen und – insbesondere in Ländern der
Dritten Welt – generell dem Zugang zu entsprechenden Behandlungsangeboten. Davon unbenommen gibt es eine Reihe von Erkrankungen, für die es keinen wirksamen therapeutischen Ansatz gibt, und die deshalb als unheilbar gelten. Wenn eine Blindheit beide Augen betrifft, ist sie eine schwere
Behinderung, bei der nach deutscher Gesetzgebung grundsätzlich ein Anspruch auf Beihilfe in Form von
Blindengeld besteht. Er wird im jeweiligen Landesblindengeldgesetz oder als Blindenhilfe im
Sozialgesetzbuch (SGB XII § 72) geregelt (Hier ein ).