Gemeinwohl (; ; ; ) bezeichnet das Wohl (das gemeine Beste, den gemeinen Nutzen, die gemeine
Wohlfahrt, das Gut) eines
Gemeinwesens. Ein grundlegender
Dissens besteht im Hinblick auf die Frage, ob man ein „Gemeinwohl
a priori“
finden könne (wie die richtige Lösung einer Mathematikaufgabe) oder ob das, was der Allgemeinheit nützt, als Ergebnis einer
Bestimmungsleistung von Betroffenen oder deren Vertretern, die sich in Verhandlungen um einen Interessenausgleich bemühen (Gemeinwohl
a posteriori), zu betrachten sei.