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kaiserlich-königlich
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Kaiserlich-königlich
Die Bezeichnung
kaiserlich-königlich
(kurz
k. k.
oder
k.k.
) stand im
Kaisertum Österreich
bis zum
Österreichisch-Ungarischen Ausgleich
im Jahr 1867 für die Behörden und
staatlichen
Einrichtungen des gesamten Reiches. Danach, in der nunmehrigen
Österreichisch-Ungarischen Monarchie
, bezog sich die Abkürzung
k. k.
nur mehr auf die westliche Reichshälfte (
Cisleithanien
,
Altösterreich
) der ab 1867 als Doppelmonarchie bezeichneten
Realunion
. (Für gemeinsame Einrichtungen beider Reichshälften wurde 1867–1918 die Bezeichnung
k. u. k.
verwendet. Im
gemeinsamen Heer
war das Kürzel
k. k.
regelwidrig bis 1889 im Einsatz.)
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