Eine
lex specialis ist ein spezielles
Gesetz, das dem allgemeinen Gesetz (
lex generalis) vorgeht. Dieses besondere Gesetz verdrängt das allgemeine Gesetz (
lex specialis derogat legi generali). Die Spezialität des Gesetzes kann sich beispielsweise daraus ergeben, dass es nur einen bestimmten Sachbereich regelt, während die allgemeine
Norm für mehrere Bereiche gilt (so ist etwa die Fahrzeugführerhaftung des Kfz-Führers (
StVG) spezieller als die allgemeine deliktische Haftung nach ff. BGB, d. h. die im
Bürgerlichen Gesetzbuch enthaltenen Haftungsnormen werden ergänzt durch eine Vielzahl spezialgesetzlicher Anspruchsgrundlagen).