Die
marchzählige Abrechnung (
lat. pro rata temporis = zeitanteilig) ist ein Begriff aus dem Schweizer Rechtswesen und stellt eine Abrechnung sämtlicher Kosten auf ein bestimmtes Datum dar. Der Begriff findet insbesondere beim An- und Verkauf von
Immobilien Anwendung und ist somit praktischer Bestandteil eines jeden Immobilienkaufvertrages.