Sexuelle Selbstbestimmung als
Rechtsgut bedeutet, dass jeder das
Recht hat, über seine
Sexualität frei zu bestimmen und vor Übergriffen oder Sexualdelikten Schutz zu finden (
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung). In der Schweiz wird die Bezeichnung Sexuelle Integrität (
Straftaten gegen die sexuelle Integrität) verwendet, und in Österreich finden sich beide Begriffe (Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung). Daneben bezeichnet der Begriff eine
Wertvorstellung, an deren Entwicklung zunächst maßgeblich die
Frauenbewegung, später Menschenrechtsorganisationen und anschließend die
Lesben- und Schwulenbewegung beigetragen haben. In der Bundesrepublik Deutschland wird das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung durch die Auslegung des
GG, Art. 1, abgeleitet und schlägt sich in der Großen Strafrechtsreform vom 23. November 1973 beispielsweise in der Entkriminalisierung von Homosexualität oder vor- und außerehelichem Geschlechtsverkehr, aber auch in entscheidenden späteren Gesetzesänderungen wie der Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe (1997) nieder.