Der
unbestimmte Rechtsbegriff bezeichnet im
deutschen Recht ein Merkmal innerhalb eines
gesetzlichen Tatbestands oder einer sonstigen Rechtsquelle, das vom Gesetzgeber mit einem mehrdeutigen Inhalt versehen wird und dessen objektiver Sinn sich deshalb nicht sofort erschließt. Vor der Rechtsanwendung bedarf der unbestimmte Rechtsbegriff der
Auslegung, um seinen rechtlich maßgeblichen Inhalt zu ermitteln. Eine
Rechtsnorm, die dagegen auf
Rechtsfolgenseite mehrere Entscheidungen ermöglicht, eröffnet dem Rechtsanwender einen
Ermessensspielraum. Enthält eine Vorschrift einen unbestimmten Rechtsbegriff und eröffnet außerdem einen
Ermessensspielraum, spricht man von einer
Koppelungsvorschrift.