Unter einem
Feiertag (
ahd. fîra aus ‚ ‚Festtag‘, ‚der religiösen Feier gewidmeter, arbeitsfreier Tag‘; dazu
feiern, ursprünglich ‚die Arbeit ruhen lassen‘, ahd.
fîrôn v. lat. ; vgl.
Feierabend, Ferien) oder
Festtag (, ‚ein der [öffentlichen] religiösen Feier gewidmeter Tag‘; vgl.
Fest) wird allgemein ein arbeitsfreier Tag mit besonderer Feiertagsruhe verstanden. Alle Kulturen und Völker feiern regelmäßig bestimmte Ereignisse von gesellschaftlichem oder religiösem Rang. Diese sind oft durch die Rechtsordnungen der einzelnen Staaten besonders geschützt. Man spricht dann von
gesetzlichen Feiertagen.