Als Einheitsstaat wird ein Staat bezeichnet, in dem die Staatsgewalt über das gesamte Staatsgebiet meist von der Hauptstadt aus zentralistisch ausgeübt wird. Gebräuchlich ist heute zunehmend auch der Ausdruck Zentralstaat. Teilweise wird hiervon der dezentrale Einheitsstaat abgegrenzt, der über dezentrale Organe der Selbstverwaltung wie etwa Bezirke oder Departements verfügt, die jedoch zentral beaufsichtigt werden.