Amtsträger sind Personen, für die im deutschen Recht besondere
straf- und
haftungsrechtliche Regelungen gelten. Der Begriff kam in der
Zeit des Nationalsozialismus auf, wo Amtsträger den engeren
Beamtenbegriff überwinden sollte. Verwendet wurde der Begriff Amtsträger in jener Zeit für alle
Funktionäre der
NSDAP, deren Gliederungen und angeschlossenen Verbände. Dazu gehörten unter anderem die
Politischen Leiter, die in den Anfangsjahren der Partei zunächst als „Amtswalter“ bezeichnet wurden. Der Inhalt des Begriffs wird heute in
Deutschland in den verschiedenen Rechtsgebieten unterschiedlich definiert.