Als
Anomalie (von griech.
anomalos ‚unregelmäßig‘) bezeichnet man in der
Medizin Normabweichungen und Unregelmäßigkeiten. Die Abgrenzung zu den Begriffen
Fehlbildung und
Varietät wird in der medizinischen Literatur nicht einheitlich gehandhabt. Zumeist werden nur geringgradige Fehlbildungen als Anomalie bezeichnet und Varietäten nur dann, wenn sie klinische Erscheinungen hervorrufen. Anomalien sind zumeist
angeboren (
kongenitale Anomalie) und entstehen aus
genetischen Defekten, durch Störungen in der
Organogenese, Zerstörung oder Veränderung von Organen während der
Fetalentwicklung oder durch
toxikologische oder mechanische Einwirkungen auf das Ungeborene. Geringgradige Anomalien treten bei etwa 15
er Neugeborenen auf. In der Patho
genetik steht der Begriff auch für strukturelle oder numerische Veränderungen der
Chromosomen (→
Chromosomenanomalie).