Der
Auftrag ist im schweizerischen
Obligationenrecht ein Vertragsverhältnis. Der Auftragnehmer verpflichtet sich dabei entgeltlich oder unentgeltlich eine Tätigkeit für den Auftraggeber auszuführen, wobei ein Vertrauensverhältnis zwischen den beiden Vertragsparteien besteht. Obwohl namensgleich entspricht der Auftrag im schweizerischen Recht weniger dem
Auftrag des deutschen Rechts und mehr dem
Dienstvertrag des deutschen Rechts.