Unter einer
Ausgrabung beziehungsweise
Grabung wird im deutschen Sprachraum die
archäologische oder
paläontologische Freilegung eines von Erdboden oder von Erd- oder Steinauftragung verdeckten
Befundes verstanden, bei dem dieser Vorgang mit wissenschaftlicher Zuverlässigkeit dokumentiert wird. Es ist letztlich eine kontrollierte Zerstörung des Befundes. Die Größe der Grabungsfläche richtet sich nach dem Befund an sich, den zur Verfügung stehenden Mitteln und der akuten Notwendigkeit. Die Abtragung des
Erdbodens erfolgt
schichtweise.