Ein
Ausweis ist im weiteren Sinne eine private oder amtliche
Urkunde, die die
Identität des Inhabers schriftlich und mit dem Anspruch der Verbindlichkeit darstellt und gegebenenfalls mit Feststellungen einer zuständigen Stelle verbindet, wonach bestimmte rechtliche Eigenschaften (wie etwa die
Staatsangehörigkeit) oder sonstige Berechtigungen, Befähigungen oder sonstige an die Person des Inhabers gebundene Umstände vorliegen.