Ein Staat genießt volle (völkerrechtliche) Autonomie, wenn er keiner Gesetzgebung, Exekutive und Rechtsprechung außerhalb seiner selbst untersteht. Staaten oder Gebiete werden auch als autonom (früher gelegentlich auch als souverän) bezeichnet, wenn sie sich außenpolitisch von anderen Staaten vertreten lassen, nach innen aber selbständig sind.