Der Bürgerort (auch Heimatort) bezeichnet in der Schweiz die Gemeinde (beziehungsweise im Kanton Appenzell Innerrhoden den Landesteil), in der ein schweizerischer Staatsangehörigerheimatberechtigt ist. Der Bürgerort kann, muss aber nicht mit dem Wohnort oder dem Geburtsort zusammenfallen. Heutzutage ist der Bürgerort von geringer praktischer Bedeutung, wird aber im Reisepass und auf der Identitätskarte genannt, während in anderen Ländern auf entsprechenden Dokumenten der Geburtsort vermerkt ist.