Die
Basisdemokratie ist eine begrifflich nur als „diffuser Sammelbegriff“ definierte Form der
direkten Demokratie. Sie kommt in den meisten basisdemokratischen Konzepten im Gegensatz zur
repräsentativen Demokratie ohne
Repräsentanten aus, da alle relevanten Entscheidungen von den Betroffenen selbst durch „unmittelbare Beteiligung“ getroffen werden, entweder durch Abstimmung oder
direkte Aktion. Sofern es in manchen Konzepten Amtsträger gibt, sollen diese unter dem Vorbehalt der
ständigen Abwahlmöglichkeit stehen.