Die
Bauleitplanung ist das wichtigste
Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der
städtebaulichen Entwicklung einer
Gemeinde in Deutschland. Sie wird zweistufig in einem formalen
bauplanungsrechtlichen Verfahren vollzogen, das im
Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt ist. Zunächst wird in der vorbereitenden Bauleitplanung ein
Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt . In der verbindlichen Bauleitplanung werden sodann
Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets aufgestellt . Während der Flächennutzungsplan nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der
Bodennutzung enthält, regeln die Festsetzungen der Bebauungspläne die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich. Die Bebauungspläne bestimmen somit wesentliche bauplanungsrechtliche Voraussetzungen, unter denen die Bauaufsichtsbehörden für
Bauvorhaben Baugenehmigungen erteilen. Sofern nach Maßgabe der
Bauordnungen der Länder keine Baugenehmigungen erforderlich sind (sog. Genehmigungfreistellungsverfahren), sind die Bauherren nicht von der eigenverantwortlichen Einhaltung der planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans entbunden.