Der Ausdruck
Bedarf (nur Einzahl, Plural
Bedarfe nur in Fachsprachen) ist mehrdeutig. Er bedeutet
- allgemein ein Bedürfnis, ein Erfordernis, eine erforderliche Menge oder einen Verbrauch, eine Nachfrage;
- in der Wirtschaftswissenschaft das mit Kaufkraft (Geld) verbundene Bedürfnis;
- im Familienrecht bestimmt die Bedürftigkeit über die Berechtigung, Unterhaltszahlungen von anderen Familienangehörigen oder Ehegatten einen bestimmten Bedarf in Form von Geld oder Naturalien verlangen zu können;
- im Fürsorgerecht das sozialrechtliche Existenzminimum, das ein Betroffener vom Staat beanspruchen kann, wenn er es nicht selbst erwirtschaften oder sonst decken kann.