Ein
Befehl (Abkürzung:
Bef) ist bei der Eisenbahn in der Regel ein schriftlicher Auftrag an den
Triebfahrzeugführer eines
Zuges, wenn eine situationsgerechte
Signalisierung nicht möglich ist oder anderweitig vom
Regelbetrieb abgewichen werden muss. In der
Fahrdienstvorschrift ist genau festgelegt, in welchen Fällen mit welchem Befehl ein Auftrag oder Hinweis übergeben werden muss. Dies ist meist der Fall, wenn sicherheitsrelevante Besonderheiten auf der
Strecke oder am
Triebfahrzeug vorliegen, die eine besondere Aufmerksamkeit oder das Herabsetzen der Geschwindigkeit erfordern. Aber auch
Rangierfahrten müssen einen Befehl erhalten, wenn sie z. B. über den maßgebenden Gefahrenpunkt (Rangierhalttafel (Ra 10) oder – wenn ein solches Signal nicht vorhanden ist – der Einfahrweiche) hinaus rangieren wollen.