Im
Ingenieurwesen bezeichnet man die Festlegung von
Maßen aufgrund objektiver Kriterien während der
Auslegung je nach Fachdisziplin als
Bemessung oder
Dimensionierung. Die Kriterien können auf Erfahrungswerten beruhen,
physikalische Gesetzmäßigkeiten berücksichtigen oder auf
gesetzlichen Vorgaben fußen. Regelmäßig sind die Bemessungsgrundlagen und -verfahren im technischen Regelwerk und den nationalen und internationalen
Normen niedergelegt. Unter Dimensionierung wird in der Regel auch die Festlegung auf die Eigenschaften des zu verwendeten
Werkstoffs verstanden. Ausgangspunkt des Bemessungsvorgangs sind die Anforderungen, die an das zu bemessende Objekt gestellt werden. Ziel der Bemessung ist es, anhand eines
Rechenvorgangs oder aus einer
Tabelle die notwendige und optimale Größe oder Belastbarkeit eines Bauteils festzustellen. Die Bemessung wird zu Prüfzwecken (soweit erforderlich) schriftlich dokumentiert.