Eine
Berufsbezeichnung benennt einen
Beruf. Jeder Beruf beinhaltet auch Tätigkeitsüberbegriffe bzw.
Berufsgruppen, z. B. „Sachbearbeiter“, „Techniker“, „Handwerker“, „Gestalter“, „Designer“ (vgl.
Berufliche Funktion). In
Personalunion können auch mehrere Funktionen ausgeübt werden, z. B. „Abteilungsleiter Forschung, Betriebsratsmitglied und Beauftragter für Arbeitsschutz“. Sprachwissenschaftlich gesehen sind Berufsbezeichnungen eine Untergruppe der Personenbezeichnungen, d. h. der
Nomen Agentis, die einen der Haupttypen der Substantive darstellen.