Besatzungsmacht bezeichnet einen
Staat, der einen anderen Staat oder einen Teil davon besetzt hält. Die Besatzungsmacht, als in der Regel
militärische Verwaltung, übernimmt in den meisten Fällen laut
Besatzungsrecht auch große Bereiche der
Exekutive im besetzten Gebiet und schränkt damit die
Souveränität des betroffenen Landes erheblich ein. Die von einer Besatzungsmacht ausgeübte Herrschaft wird als
Besatzungsregime bezeichnet.