Bezirksgericht ist in der
Schweiz in sieben
Kantonen die Bezeichnung für das Gericht erster
Instanz in Zivil- und Strafprozessen. Dieser Instanz vorgeschaltet ist in zivilen Streitsachen die Schlichtungsbehörde
(Friedensrichter, Vermittler). Neben den Bezirksgerichten bestehen in manchen Kantonen nach Massgabe der jeweiligen Gerichtsorganisationsgesetze selbständige Fachgerichte wie das Arbeits- oder das Mietgericht. Die Organisation all dieser Gerichte erster Instanz erfolgt durch kantonales Recht.