Als Bildungsauftrag wird die Aufgabe staatlicher Institutionen bezeichnet, für die Allgemeinheit geeignete Bildungsangebote zu erarbeiten und bereitzustellen. Er gilt prinzipiell für alle geförderten Bildungseinrichtungen, meist ist aber der Auftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gemeint - insbesondere in den Bereichen Kunst, Kultur und politische Bildung. Der Bildungsauftrag ist in den Industriestaaten Common Sense und teilweise auch gesetzlich formuliert. Für öffentliche Schulen findet er in Schulprofilen und Lehrplänen seinen Niederschlag, für Hochschulen u. a. in den Studienplänen, in der Erwachsenenbildung im Selbstverständnis der Träger des jeweiligen Bildungshauses.