Als
Binnenmarkt wird in der
Volkswirtschaftslehre ein abgegrenztes Wirtschaftsgebiet bezeichnet, das durch den
freien Verkehr von Waren,
Dienstleistungen,
Kapital und
Arbeitnehmern sowie eine angeglichene Rechtsordnung gekennzeichnet ist. Da sich dieses Wirtschaftsgebiet häufig mit den Grenzen eines
Staates deckt, wird der Begriff Binnenmarkt oft als Bezeichnung für den nationalen Markt verwendet, im Gegensatz zum Welt- oder Exportmarkt.