Als
Cicero-Urteil bezeichnet man die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2007 (
BVerfGE 117, 244) über zwei
Verfassungsbeschwerden des Magazins
Cicero. Cicero hatte sich mit den Beschwerden über einen nach seiner Auffassung verfassungswidrigen Eingriff in die
Pressefreiheit durch das
Amtsgericht und das
Landgericht Potsdam beschwert. Das Urteil zugunsten von Cicero gilt als richtungweisend für die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, weil es die dort verankerte Freiheit der Medien, insbesondere die
Pressefreiheit, wieder einmal maßgeblich stärkte.