Der ist das
Zivilgesetzbuch Italiens. Er trat nur vier Jahre nach dem
Risorgimento in Kraft und oriententierte sich in großen Teilen am französischen . Darüber hinaus enthielt er in den durch den Einfluss
Pasquale Stanislao Mancinis auch einen Abschnitt über das Internationale Privatrecht. 1939 wurde er stark erweitert und beinhaltete nunmehr auch Regelungen zum Individual- und kollektiven
Arbeitsrecht, sowie das
Handelsrecht. Er trat am 21. April 1942 in Kraft und umfasste 2969 Artikel. Das Familienrecht war durch die
Lateranverträge bedingt stark vom
kanonischen Recht beeinflusst: Die
Ehescheidung wurde erst 1970 ermöglicht.