De jure (in der klassischen
lateinischen Form
de iure) ist ein lateinischer Ausdruck für „laut Gesetz, rechtlich betrachtet (nach geltendem Recht), legal, offiziell, amtlich“;
de facto ist der lateinische Ausdruck für „nach Tatsachen, nach Lage der Dinge, in der Praxis, tatsächlich“ (vgl.
in praxi), auch als
faktisch („in Wirklichkeit“) bezeichnet.