Die
Dienstbezeichnung ist die abstrakte Bezeichnung der angestrebten
Amtsbezeichnung eines deutschen
Beamten. Der Beamte führt eine Dienstbezeichnung während des Vorbereitungsdienstes im Status des Beamten auf Widerruf. Dies ergibt sich für Bundesbeamte aus § 11 Bundeslaufbahnverordnung (BLV) bzw. für Bundespolizeibeamte aus § 5 Abs. 2 Bundespolizeilaufbahnverordnung (BPolLV) und für Landesbeamte aus den entsprechenden Regelungen des Landesbeamtenrechts sowie als
Umkehrschluss aus § 8 Abs. 3 Beamtenstatusgesetz.