Dienststelle (Synonym auch:
„Amt, Amtsstelle“) ist im deutschen Sprachgebrauch eine
Verwaltungseinheit einer öffentlich-rechtlichen Institution, die eine gewisse organisatorische Selbständigkeit hat. An einer definierten Dienststelle hat der
Dienstnehmer entsprechend seinem
Dienstvertrag seinen
Dienst entweder anzutreten und zu beenden und/oder auch auszuüben. Die Zuweisung einer bestimmten Dienststelle durch den
Dienstgeber kann daher je nach Dienstvertrag einen Einfluss auf Gehalt, (Reise-)Kostenersatz und Spesen, aber auch eventuell auf die davon abhängige private Wohnsitzwahl haben.