Die
Dividende ist der Teil des
Gewinns, den eine
Aktiengesellschaft an ihre
Aktionäre oder eine
Genossenschaft an ihre Mitglieder ausschüttet; wobei der Gesetzgeber den Begriff Dividende nicht verwendet, sondern dies in Abs. 2 Nr. 2
Aktiengesetz als
auszuschüttenden Betrag bezeichnet. Bei der
GmbH spricht man statt von einer Dividende von einer
Gewinnausschüttung.