Die Promotion (lat.promotio ‚Beförderung‘) ist die Verleihung des akademischen Grades eines Doktors oder einer Doktorin in einem bestimmten Studienfach und in Form einer Promotionsurkunde. Sie gilt als Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit und beruht auf einer selbständigen wissenschaftlichen Arbeit, der Dissertation, sowie einer mündlichen Prüfung (Rigorosum, Disputation oder Kolloquium). Das Promotionsrecht besitzen Universitäten und (in Deutschland) ihnen gleichgestellte Hochschulen.