Doppelte Haushaltsführung


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Doppelte Haushaltsführung
Doppelte Haushaltsführung ist ein Begriff aus dem Einkommensteuerrecht. Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn ein Steuerpflichtiger außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beruflich tätig ist und auch am Ort der Berufstätigkeit übernachtet (Zweitwohnung). Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, sind Werbungskosten gemäß Abs. 1 Nr. 5 EStG. Als Betriebsausgaben ( EStG) von Gewerbetreibenden und Freiberuflern sind sie denselben Regelungen unterworfen. Zur Thematik gibt es auch Erläuterungen in den Lohnsteuerrichtlinien und in verschiedenen BMF-Schreiben.

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