Doppelte Haushaltsführung ist ein Begriff aus dem
Einkommensteuerrecht. Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn ein
Steuerpflichtiger außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beruflich tätig ist und auch am Ort der Berufstätigkeit übernachtet (Zweitwohnung). Notwendige Mehraufwendungen, die einem
Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, sind
Werbungskosten gemäß Abs. 1 Nr. 5
EStG. Als
Betriebsausgaben ( EStG) von Gewerbetreibenden und Freiberuflern sind sie denselben Regelungen unterworfen. Zur Thematik gibt es auch Erläuterungen in den
Lohnsteuerrichtlinien und in verschiedenen
BMF-Schreiben.