Ein
Dreirad ist üblicherweise ein Fahrzeug mit drei Rädern.
Zulassungsrechtlich werden in Deutschland jedoch auch vierrädrige Fahrzeuge als Dreiräder bezeichnet, wenn ein Räderpaar als
Zwillingsrad ausgeführt oder der Abstand zwischen der Mitte der beiden
Reifenaufstandsflächen nicht größer als 465 Millimeter ist.