In einer dreigliedrigen
Ständeordnung, wie sie seit dem ausgehenden
Mittelalter beispielsweise für
Frankreich charakteristisch war, waren im
Dritten Stand diejenigen gesellschaftlichen
Rechtssubjekte versammelt, die nicht zu den beiden (in der Regel privilegierten) Ständen
Klerus und
Adel gehörten. Er umfasste also nominell alle freien
Bauern und
Bürger.